Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1– Vertragspartner, Einbeziehung der AGB
- (1) Vertragspartner des Auftraggebers (Kunden) ist die sinnwerkstatt Medienagentur GmbH, Glogauerstr. 21, 10999 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 (0)30 5770 44770, E-Mail: kontakt@sinnwerkstatt.com (im folgenden: „sinnwerkstatt“).
- (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen der sinnwerkstatt und ihren Kunden. Die Kunden der sinnwerkstatt sind Unternehmer*innen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung. Die sinnwerkstatt widerspricht deren Einbeziehung ausdrücklich, soweit die Einbeziehung nicht individuell in Textform vereinbart wird.
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 – Angebote, Vertragsschluss, Fristen
- (1) Informationen auf der Webseite der sinnwerkstatt, in E-Mails, in Flyern, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Die beworbenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit und der Selbstbelieferung von der sinnwerkstatt durch Dritte.
- (2) Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Vertragsschlüsse und Nachtragsvereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der Textform bedürfen. Dies gilt auch für Terminzusagen, Fristsetzungen, Mängelrügen und Kündigungserklärungen. Die verbindliche Wirkung eines Kaufmännischen Bestätigungsschreibens (§ 346 HGB), das auf eine mündliche Vereinbarung folgt, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- (3) An individuelle Angebote, die die sinnwerkstatt an den Kunden richtet, ist die sinnwerkstatt zwei Wochen ab Erstellungsdatum des Angebots gebunden, wenn das Angebot keine abweichende Bindungsfrist nennt.
- (4) Termine und Fristen zur Ausführung von Aufträgen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliche Fristen durch die sinnwerkstatt zugesichert werden.
§ 3 – Leistungsempfänger / Kunde
- (1) Die sinnwerkstatt stellt ihre Leistungen ausschließlich dem Kunden zur Verfügung; der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten überlassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit der sinnwerkstatt vereinbart wurde.
- (2) Der Kunde ist verpflichtet, der sinnwerkstatt jede Änderung vertragsrelevanter Daten unverzüglich mitzuteilen, insbesondere eine Änderung der Anschrift, der Firmierung, der Vertretungsverhältnisse, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nimmt der Kunde zur Bezahlung von Rechnungen am Lastschrifteinzug teil, gilt dies auch für die Bankverbindung.
- (3) Sind mehrere Personen Vertragspartner auf Kundenseite, so sind sie gegenüber der sinnwerkstatt Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jeglicher Ansprüche. Für die Abgabe und den Empfang von Willenserklärungen und anderen Mitteilungen gilt gegenüber der sinnwerkstatt jede der Personen als durch die übrigen Personen bevollmächtigt.
§ 4 – Mitwirkung und Vorlagen des Kunden, Rechte Dritter
- (1) Stellt der Kunde eigene Entwürfe oder sonstige Unterlagen für den Auftrag zur Verfügung oder beteiligt er sich durch eigene Mitarbeit, begründen diese Umstände kein Urheber- oder Miturheberrecht an dem Arbeitsergebnis der sinnwerkstatt und mindern auch nicht die Vergütungsansprüche.
- (2) Soweit die sinnwerkstatt Vorlagen des Kunden verwenden soll, müssen diese in digitaler Form zur Verfügung stehen, soweit die Vorlagen ihrer Natur nach in digitaler Form bestehen können. Werden Vorlagen in anderer Form geliefert, kann die sinnwerkstatt für die Digitalisierung eine zusätzliche Vergütung nach der geltenden Preisliste beanspruchen.
- (3) Für den Verlust, die Verschlechterung oder die Beschädigung von Sachen, die der Kunde als Vorlagen liefert, haftet die sinnwerkstatt nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die sinnwerkstatt kann jederzeit die Rücknahme von Sachen in angemessener Frist verlangen, sobald diese von der sinnwerkstatt für den Auftrag nicht mehr benötigt werden.
- (4) Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Farben, so sind Farbangaben nur dann verbindlich, wenn diese – für Drucksachen – als CMYK-Daten, Euroskala- oder HKS-Farbnummer oder – für Bildschirmfarben – als RGB- oder HSV-Daten angegeben werden.
- (5) Es obliegt dem Kunden, seine Vorlagen frei von Fehlern, insbesondere von Schreib- und Bildfehlern, zu liefern; die sinnwerkstatt schuldet keine Überprüfung in dieser Hinsicht.
- (6) Stellt der Kunde Entwürfe, Logos, Schrifttypen, Texte, audiovisuelle oder sonstige Daten bei, so obliegt ihm die vorherige Prüfung seiner Nutzungsrechte. Der Kunde garantiert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt die sinnwerkstatt von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der sinnwerkstatt geltend machen könnten; der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer zweckmäßigen Sachverhaltsermittlung, einer vorgerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsprüfung und -verteidigung.
- (7) Die sinnwerkstatt kann teilweise oder vollständig von einem Auftrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn Rechtsverletzungen bekannt werden oder ein Dritter solche geltend macht und der Kunde in diesen Fällen die Verletzungen nicht innerhalb angemessener Frist ausräumt.
- (8) Ist die sinnwerkstatt auf Unterlagen oder Daten des Kunden angewiesen und erhält die sinnwerkstatt diese nicht zu einem als verbindlich vereinbarten Termin, kann die sinnwerkstatt dem Kunden die entstehende Verzögerung als Arbeitszeit gemäß Preisliste berechnen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die sinnwerkstatt während der Wartezeit eine gleichwertige Vergütung durch Bearbeitung eines anderen Auftrags erzielen konnte oder sich die Fertigstellung des Gesamtwerkes trotz der Wartezeit insgesamt nicht verzögert hat. Entsprechendes gilt, wenn die sinnwerkstatt auf Unterlagen oder Daten Dritter angewiesen ist, die für den Kunden tätig sind.
§ 5 – Urheber- und Nutzungsrechte, Rechte- und Eigentumsvorbehalt, Belegstücke
- (1) Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragserteilung, jede Nutzung eines Arbeitsergebnisses der sinnwerkstatt zu unterlassen, soweit er das Arbeitsergebnis nicht abgenommen und vergütet hat; dies gilt insbesondere auch, soweit es sich bei dem Arbeitsergebnis nicht um ein Werk im urheberrechtlichen Sinne handelt und/oder auch kein verwandtes Schutzrecht Anwendung findet. Arbeitsergebnis in diesem Sinne ist auch jeder Entwurf und jedes Teil- oder Zwischenergebnis.
- (2) Die sinnwerkstatt räumt dem Kunden die zur vorausgesetzten Verwendung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Nutzungsrechte werden dem Kunden räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumt, soweit nicht anders vereinbart. Die Rechte werden dem Kunden in ausschließlicher Weise eingeräumt mit der Einschränkung, dass sich die sinnwerkstatt das Recht vorbehält, das Werk oder Teile hiervon für seine Eigenwerbung in gedruckter oder in elektronischer Form (Internet, digitale Datenträger) als Referenz zu verwenden.
- (3) Die sinnwerkstatt räumt dem Kunden Nutzungsrechte an dem Werk allein in der gelieferten Endfassung ein; Rechte an verworfenen oder überholten Entwürfen, an sonstigen Zwischenergebnissen oder an Hilfsmitteln werden nicht eingeräumt.
- (4) Die Rechteeinräumung erfolgt nur für die vereinbarte Nutzungsart für den vereinbarten Verwendungszweck im vereinbarten Umfang. Jede weitergehende Nutzung erfordert eine vorherige Vereinbarung mit der sinnwerkstatt, insbesondere über eine entsprechende Vergütung.
- (5) Jegliche Einräumung von Nutzungs- und Eigentumsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung und vollständiger Begleichung etwaiger Auslagen.
- (6) Die sinnwerkstatt behält sich das Recht der Anbringung einer Urheberbezeichnung vor; für Logos und Corporate Designs wird die Urheberbezeichnung in unsichtbarer Form angebracht.
- (7) Umgestaltungen des Werks durch den Kunden erfordern die Einwilligung durch die sinnwerkstatt.
- (8) Für die Erfüllung des Designauftrages kann es erforderlich sein, dass die sinnwerkstatt Werke Dritter einbindet, – insbesondere Schrifttypen, Fotografien oder Illustrationen – die Lizenzbedingungen Dritter unterliegen. Soweit der Kunde in die Einbindung solcher Werke einwilligt, ist die sinnwerkstatt bevollmächtigt, nicht aber verpflichtet, entsprechende Lizenzen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erwerben; der Kunde kann diese alternativ selbst erwerben. Soweit die sinnwerkstatt Lizenzentgelte an den Dritten für den Kunden entrichtet, kann die sinnwerkstatt gegenüber dem Kunden die Erstattung dieser Auslagen beanspruchen.
- (9) Von allen in körperlicher Form vervielfältigten Arbeiten stellt der Kunde der sinnwerkstatt auf Anfrage fünf mangelfreie, ungefaltete Belegstücke unentgeltlich zur Verfügung. Bei wertvollen Stücken ist eine angemessene geringere Anzahl zu überlassen. Die sinnwerkstatt darf die Belegstücke für ihre Eigenwerbung verwenden, soweit nicht wichtige Gründe des Kunden entgegenstehen.
- (10) Der Kunde verpflichtet sich, jede Verwertung des Werks oder seiner Teile zu unterlassen, für die ihm kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Jede Verletzung der Unterlassungspflicht zieht eine vom Kunden an die sinnwerkstatt zu entrichtende Vertragsstrafe nach sich, es sei denn, dass der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 2,5-fache der für die verwertete Leistung vereinbarten Vergütung. Soweit die Höhe der Vergütung nicht vereinbart ist, ist eine Vergütung auf Grundlage der Empfehlungen des Berufsverbandes deutscher Kommunikationsdesigner e.V. zu bemessen.
§ 6 – Entgelte, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
- (1) Soweit die Parteien im Rahmen von Einzelaufträgen nicht ein jeweiliges Pauschalhonorar vereinbart haben, gilt als Vergütung ein Honorar von 100 € je Stunde / 800 € pro Tag als vereinbart. Leistungen der sinnwerkstatt, für die weder in diesem Vertrag noch in einer anderen individuellen Vereinbarung in Textform eine abweichende Regelung getroffen worden ist, sind nach zeitlichem Aufwand zu vergüten.
- (2) Im Übrigen gelten für Entgelte die bei Vertragsschluss gültige Preisliste, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
- (3) Alle Entgelte verstehen sich netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben.
- (4) Die sinnwerkstatt kann während der Erfüllung von Aufträgen Abschlagsrechnungen stellen, die dem jeweiligen Arbeitsfortschritt für die vom Kunden beauftragte Leistung entsprechen. Folgeleistungen kann die sinnwerkstatt – unbeschadet sonstiger Ansprüche – vom Ausgleich vorangegangener Rechnungen abhängig machen. Schlusszahlungen sind bei Leistungen, die einer Abnahme durch den Kunden bedürfen, mit Abnahme bzw. Lieferung fällig. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Werkes widerspricht; die sinnwerkstatt wird den Kunden auf diese Rechtsfolge mit Übersendung hinweisen. Der Kunde erklärt die Abnahme auch vor Ablauf der Frist konkludent, wenn er das Werk vorbehaltlos in Benutzung nimmt.
- (5) Auslagen sind vom Kunden neben der Vergütung gesondert zu erstatten, insbesondere Kosten für vereinbarte Reisen und für Kurierdienste, die im Auftrag des Kunden tätig werden.
- (6) Ist der Kunde Unternehmer und beauftragt er die sinnwerkstatt nicht nur gelegentlich, hat die Künstlersozialversicherung gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz Anspruch auf eine Abgabe, die vom Kunden direkt an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Nähere Informationen sind unter www.kuenstlersozialkasse.de erhältlich.
- (7) Die Zahlungsfrist für Rechnungen der sinnwerkstatt beträgt zwei Wochen ab Rechnungszugang. Die sinnwerkstatt kann Rechnungen auch in elektronischer Form per E-Mail versenden.
- (8) Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der sinnwerkstatt zu leisten. Überweisungen aus dem Ausland müssen in Euro erfolgen und für den Empfänger spesenfrei sein. Schecks, Wechsel oder ausländische Währungen werden nicht akzeptiert.
- (9) Es obliegt dem Kunden, etwaige Einwendungen gegen eine Rechnung ab deren Zugang binnen acht Wochen in Textform geltend zu machen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinhalt als richtig, wobei dem Kunden der Nachweis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersendung der Rechnung gesondert hingewiesen.
- (10) Befindet sich der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug, kann die sinnwerkstatt für eine Mahnung eine pauschale Bearbeitungsentschädigung in Höhe von 5,- € berechnen, wenn nicht der Kunde nachweist, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind; weitergehende Verzugsfolgen bleiben unberührt.
- (11) Haben die Parteien Zahlung mittels Lastschriftverfahren vereinbart, obliegt es dem Kunden, rechtzeitig für die Einzugsmöglichkeit zu sorgen. Kosten, die der sinnwerkstatt durch eine vom Kunden zu vertretende Nichteinlösung entstehen, kann die sinnwerkstatt dem Kunden weiterberechnen.
- (12) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; die Geltendmachung von Ansprüchen durch Widerklage bleibt unberührt.
§ 7 – Vertragslaufzeit, Kündigung
- (1) Soweit zwischen den Parteien Dauerschuldverhältnisse für Leistungen geschlossen werden, beträgt die Vertragsdauer, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, anfänglich 12 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, solange es von keiner Partei gekündigt wird.
- (2) Jede Partei kann ein Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende seiner jeweiligen Laufzeit ordentlich kündigen. Das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch der Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
- (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug des Kunden mit einem Bruttorechnungsbetrag von 300 € oder mehr sowie – bei geringeren Beträgen – über einen Zeitraum von zwei Monaten oder mehr. Ein wichtiger Grund kann für die sinnwerkstatt auch darin liegen, dass der Kunde gegen seine Obliegenheiten oder diese Bedingungen verstößt.
§ 8 – Leistungsstörungen, Haftung
- (1) Leistungsausfälle oder sonstige technische Fehler und unerwartetes Verhalten von Software wird der Kunde der sinnwerkstatt unverzüglich mitteilen, um eine umgehende Fehlerbehebung zu ermöglichen. Den Kunden trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht.
- (2) Die Haftung der sinnwerkstatt für Vermögensschäden ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet die sinnwerkstatt für Vermögensschäden nur bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die sinnwerkstatt haftet hierbei nur für vorhersehbare Folgen, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden kann.
- (3) Die Haftung der sinnwerkstatt für Vermögensschäden infolge einer Beschädigung oder eines Verlustes von Daten, die auf einem von der sinnwerkstatt betreuten Server abgelegt sind, beschränkt sich auf die Folgen einer von der sinnwerkstatt vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassenen Datensicherung, zu der die sinnwerkstatt aufgrund Vertrags mit dem Kunden verpflichtet war. Der Kunde trägt den Schaden jedoch selbst, soweit der darauf beruht, dass der Kunde seiner eigenen Datensicherungsobliegenheit nicht nachgekommen ist.
- (4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 9 – Zurückbehaltungs-, Sicherungsrechte
- (1) Zurückbehaltungsrechte können nur mit Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis begründet werden.
- (2) Die sinnwerkstatt behält sich ihr Eigentum an allen gelieferten Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung durch den Kunden vor. Entsprechendes gilt für Nutzungsrechte an Software oder anderem geistigen Eigentum der sinnwerkstatt.
- (3) Der Kunde räumt der sinnwerkstatt ein vertragliches Pfandrecht an Daten und Domains des Kunden ein, soweit aus dem Vertragsverhältnis offene Forderungen der sinnwerkstatt gegenüber dem Kunden bestehen; insbesondere vereinbaren die Parteien, dass die sinnwerkstatt in diesem Fall eine etwaig erforderliche Zustimmung zu einem Domaintransfer (KK-Vorgang) verweigern kann.
§ 10 – Geheimhaltung
- (1) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Quellcode (Sourcecode), Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. - (2) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
- (3) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
§11 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich werden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Die beabsichtigte Änderung wird die sinnwerkstatt dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Ankündigung besonders hingewiesen.
§ 12 – Verbraucher-Streitschlichtung
- Eine Verbraucher-Streitschlichtung ist nicht vorgesehen, da die Verträge der sinnwerkstatt sich nur an Unternehmer:innen richten.
§ 13 – Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz
- (1) Als Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen sowie ausschließlichen Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Sitz der sinnwerkstatt in Berlin, soweit es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft handelt.
- (2) Die Parteien unterstellen ihre Vereinbarungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der deutschen Kollisionsregeln für das internationale Privatrecht.
- (3) Es gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der sinnwerkstatt, die unter https://sinnwerkstatt.com/datenschutz/ abgerufen werden können.
- (4) Sollten sich einzelne Regelungen dieses Rahmenvertrages als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll dies nicht den Bestand der übrigen Regelungen berühren.
Ergänzende Regelungen: Designleistungen
§ 14 – Designleistungen
- (1) Designentwürfe
(a) Ist die sinnwerkstatt mit dem Entwurf eines Designs beauftragt, entwickelt die sinnwerkstatt auf Basis der Vorgaben des Kunden eine Anzahl unterschiedlicher Entwürfe. Sofern nicht anders vereinbart, werden zwei Entwürfe entwickelt. Die Vorstellung der Entwürfe findet im Zweifel am Sitz der sinnwerkstatt statt.
(b) Der Kunde kann einen der Entwürfe auswählen, um ihn in einer Korrekturschleife weiterentwickeln zu lassen. In der Korrekturschleife berücksichtigt die sinnwerkstatt alle Änderungswünsche, die der Kunde zu einem Zeitpunkt gesammelt mitteilt. Die Korrekturschleife endet mit der Vorstellung des weiterentwickelten Designs durch die sinnwerkstatt. Nach der ersten kann sich für denselben Entwurf eine weitere Korrekturschleife in gleicher Verfahrensweise anschließen, wenn der Kunde dies wünscht.
(c) Mit Vorstellung der vereinbarten Anzahl Entwürfe und mit Abschluss der zweiten Korrekturschleife für einen der Entwürfe ist die vertragliche Leistung für die sinnwerkstatt abgeschlossen. Darüber hinausgehende Entwürfe und Korrekturschleifen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(d) Gegenstand der Leistung der sinnwerkstatt ist die kreative und künstlerische Entwicklungsleistung. Ein Erfolg im Sinne einer Zufriedenheitsgarantie ist nicht geschuldet.
(e) Vorgestellte Entwürfe darf der Kunde allein zur Prüfung und Entscheidung über die weitere Nutzung verwenden. Ohne ausdrückliches Einverständnis der sinnwerkstatt dürfen Entwürfe weder an Dritte weitergegeben werden, noch vom Kunden für andere als Prüfungszwecke behalten werden. Verworfene Entwürfe muss der Kunde unverzüglich vernichten; digital übersandte Entwürfe – auch E-Mails – sind entsprechend zu löschen. Entwürfe, die die sinnwerkstatt dem Kunden zu Prüfungszwecken übermittelt, können technische Beschränkungen enthalten, z.B. hinsichtlich der Auflösung oder Druckbarkeit.
(f) Die sinnwerkstatt leistet keine rechtliche Prüfung der Designwünsche des Kunden. Insbesondere ist eine Recherche nach etwaigen Namens-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter nicht Auftragsinhalt. Es obliegt dem Kunden, sich in diesen Fragen durch Hinzuziehung qualifizierter Rechtsberater abzusichern. - (2) Lieferung und Nutzungsrechte
(a) Die Lieferung des entworfenen Designs (im Folgenden: „Werk“) in einer Fassung, die sich nach dem von den Parteien vorgesehenen Zweck zur Weiterverwendung eignet, zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk stellt eine von der Entwurfsleistung eigenständig zu vereinbarende und zu vergütende Leistung dar.
(b) Geliefert wird allein die Endfassung des Werks. Die Lieferung erfolgt als digitale Datei in geschlossenem Format durch Absendung an den Kunden auf elektronischem Wege, soweit das Werk nach seiner Natur hierfür geeignet ist. Anderenfalls wird das Werk in körperlicher Form am Sitz der sinnwerkstatt übergeben.
(d) Im Übrigen richtet sich der Umfang der eingeräumten Rechte nach § 5. - (3) Sonstige Leistungen
(a) Sonstige Leistungen der sinnwerkstatt können bestehen in der über die Punkte (1) und (2) hinausgehenden Beratung, Betreuung und Vertretung des Kunden, z.B. hinsichtlich Papier- und Materialrecherche für besondere Druckmaterialien, Hersteller- und Dienstleisterrecherche für besondere Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren, Einholung von Angeboten Dritter für den Kunden, Begleitung in der Druckvorstufe und beim Andruck, Probenahmen, Materiallieferungen und -abholungen sowie hinsichtlich der Abnahme von Arbeitsergebnissen Dritter.
(b) Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält die sinnwerkstatt für diese Leistungen ein zeitabhängiges Honorar gemäß §6 Abs. 1. - (4) Leistungen Dritter
(a) Wenn nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, schließt der Kunde Vertragsverhältnisse mit etwaigen externen Dienstleistern – z.B. Druckereien, weiterverarbeitenden Unternehmen, Illustratoren und Programmierern – unmittelbar; diese sind Dritte und keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der sinnwerkstatt.
(b) Der Kunde kann die sinnwerkstatt mit der Koordination und Überwachung von Leistungen Dritter beauftragen. Druck- und sonstige Aufträge erteilt die sinnwerkstatt in diesem Fall in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Eine solche Koordination stellt eine eigenständige entgeltliche Leistung der sinnwerkstatt dar.
(c) Druckleistungen und andere Weiterverarbeitungen werden nur auf Grundlage eines vom Kunden freigegebenen Korrekturabzugs in Auftrag gegeben. Mit der Freigabe erklärt der Kunde, dass der Korrekturabzug in jeder Hinsicht seinen Wünschen entspricht. Der Kunde verzichtet auf spätere Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, soweit der Druck oder die Weiterverarbeitung mit dem Korrekturabzug übereinstimmt. - (5) Fristen und Termine
Ausführungsfristen sind unverbindlich und stellen keine verbindlichen Fristen im Sinne eines Fixgeschäftes dar, wenn sie nicht in Textform ausdrücklich als verbindliche Fristen zugesichert werden. - (6) Begriff des Werkes
Als Werk im Sinne dieser Geschäftsbedingungen verstehen die Parteien jedes Arbeitsergebnis – auch Teil- oder Zwischenergebnis – der sinnwerkstatt, auch wenn es nicht die nach dem Urheberrechtsgesetz vorausgesetzte Schöpfungshöhe erreicht oder aus anderen Gründen keinen Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes hat oder dem Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes nicht unterfällt. - (7) Soweit die Höhe der Vergütung für eine Designleistung der sinnwerkstatt nicht vereinbart ist, ist die Vergütung auf Grundlage der Empfehlungen des Berufsverbandes deutscher Kommunikationsdesigner e.V. zu bemessen.
Ergänzende Regelungen: für Softwareentwicklung (z.B. Webseiten)
§ 15 – Bedingungen für die Software-Entwicklung
- (1) Wenn die sinnwerkstatt mit der Entwicklung einer Software beauftragt werden soll, obliegt es dem Kunden, seine Erwartungen an Funktionalität, Inhalt und Design vor Vertragsschluss so umfassend und detailliert wie möglich im Rahmen eines Lastenheftes darzulegen. Es obliegt dem Kunden insbesondere, vor Vertragsschluss mitzuteilen, auf welchen Systemkonfigurationen (Hardware, Betriebssysteme, Web-Browser, sonstige Softwareumgebung) die zu entwickelnde Software eingesetzt werden soll.
- (2) Software im Sinne dieser Geschäftsbedingungen meint die Gesamtheit des Arbeitsergebnisses aus Programmcode, Grafiken, Texten und sonstigen audio-visuellen Inhalten, Datenbankstrukturen und -inhalten, unabhängig von der Anzahl der Dateien, auf die diese Bestandteile aufgeteilt sind.
- (3) Für die Softwareerstellung legt die sinnwerkstatt den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Angebots durch die sinnwerkstatt zugrunde; besteht kein gesondertes Angebot, gilt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- (4) Änderungen des Standes der Technik, die nach Vertragsschluss eintreten und für die sichere und zuverlässige Funktion der zu erstellenden Software unabdingbar sind, berechtigen den Kunden zur Anpassung des erteilten Auftrags; dies gilt insbesondere für Anpassungen in Reaktion auf neu veröffentlichte Sicherheitslücken, Betriebssystem- oder Browserversionen. Soweit die Erfüllung des angepassten Vertrags zu einem erhöhten Aufwand für die sinnwerkstatt führt, steht der sinnwerkstatt ein dementsprechend erhöhter Entgeltanspruch zu.
- (5) Die sinnwerkstatt kann Software in kompilierter oder verschlüsselter Form zur Verfügung stellen, soweit ein offener Quellcode für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht aus technischen Gründen unabdingbar ist. Ein Anspruch auf Übergabe des Quellcodes ergibt sich aus Satz 1 nicht, soweit die Übergabe nicht ausdrücklich im Einzelauftrag durch die sinnwerkstatt zugesichert ist. Soweit ein Quellcode zur Verfügung gestellt wird, enthält dieser keine Kommentierungen.
- (6) Soweit die sinnwerkstatt für den Kunden Webseiten oder Programme zur Veröffentlichung im Internet erstellen soll, übernimmt die sinnwerkstatt hierfür keine rechtliche Prüfung. Insbesondere obliegt es dem Kunden, rechtliche relevante Bestandteile wie Impressum, AGB und Datenschutzhinweise selbst beizustellen.
§ 16 – Funktionsfähigkeit von Software
- (1) Die Parteien sind sich bewusst, dass die sinnwerkstatt nicht gewährleisten kann, dass die Software unter allen erdenklichen Systemkonfigurationen, insbesondere mit unterschiedlichen Web-Browsern bei einer Vielzahl unterschiedlicher stationärer und mobiler Endgeräte und deren Einstellungen, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler auch behebbar sind. Die sinnwerkstatt erstellt die Software so, dass sie unter den in § 15 Absatz 1 vorausgesetzten Bedingungen und unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge bestimmungsgemäß verwendbar ist, kann aber ihre Funktion nicht für abweichende, insbesondere nicht für zukünftige technische Standards gewährleisten.
- (2) Soweit der Kunde die Einbeziehung einer Funktionalität beauftragt, die ein Dritter zur Verfügung stellt (z.B. Einbettung von Social-Media-Inhalten, Zugriff auf Datenbankquellen Dritter), beschränkt sich die Leistung der sinnwerkstatt darauf, diese Dienste entsprechend den Vorgaben des Dritten in die Software einzubinden, soweit dies technisch möglich ist.
- (3) Der sinnwerkstatt obliegt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Einbindung solcher Funktionalitäten; dies ist allein Sache des Kunden. Die sinnwerkstatt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschten Dienste Dritter zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software noch oder schon zur Verfügung stehen oder funktionsfähig sind und/oder zukünftig verwendbar bleiben, da dies vom Verhalten des Dritten abhängt. Der Dritte ist daher auch nicht Erfüllungsgehilfe der sinnwerkstatt.
§ 17 a – Verwendung von Free and OpenSource Software
- (1) Bei der Erstellung der Software wird in der Regel Free and Open Source Software auch Bestandteil des Arbeitsergebnisses der sinnwerkstatt sein.
- (2) Die einzelnen Lizenzen der jeweils eingesetzten Open-Source-Software sind im Code kommentiert bzw. referenziert. Die Pflicht zur Prüfung und Einhaltung dieser Lizenzbedingungen überträgt sich bei der Bereitstellung bzw. Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Kunden.
§ 17 b – Verwendung des Sourcecode (Quellcode) der sinnwerkstatt
- (1) Soweit die sinnwerkstatt eigenen Sourcecode erstellt hat und daher Urheberin dieses Codes ist, räumt sie den Kunden unter Beachtung der Regelungen in diesen Vertragsbedingungen ein einfaches zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht daran ein.
- (2) Der Kunde darf diesen Sourcecode nicht veröffentlichen und nicht an Dritte weitergeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht darf nur mit Zustimmung der sinnwerkstatt als Ganzes auf Dritte übertragen oder veröffentlicht werden.
- (3) Auf Anfrage des Kunden wird diesem eine Kopie des Sourcecode übergeben.
- (4) Der Kunde ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen.
§ 18 – Wartungsleistungen („Security & Maintenance“)
- (1) Wenn die sinnwerkstatt beauftragt ist, die Software des Kunden zu warten, wird die sinnwerkstatt während der Vertragslaufzeit selbständig diejenigen Software-Updates installieren, die von den jeweiligen Herstellern der WordPress-Software, der WordPress-Plugins und ggf. sonstiger Code-Bestandteile Dritter bereitgestellt werden.
- (2) Soweit ein Hersteller Upgrades bereitstellt, kann die sinnwerkstatt den Kunden darüber informieren, ein solches Upgrade jedoch nur nach gesonderter Weisung installieren.
- (3) Updates verbessern in der Regel nur bereits bestehende Funktionen, korrigieren Fehler („Bug fixes“) und/oder schließen Sicherheitslücken innerhalb des bestehenden Funktionsumfanges („Security Updates“). Upgrades sind gegenüber Updates umfangreichere Änderungen, die in der Regel mit der Einführung neuer Funktionen und/oder neuem Verhalten verbunden sind.
- (4) Soweit ein Hersteller keine eindeutige Unterscheidung zwischen Updates und Upgrades trifft oder beides untrennbar kombiniert ausliefert, obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen der sinnwerkstatt, über eine Installation zu entscheiden. Dies gilt entsprechend für Security Updates, wenn diese untrennbar mit anderen Updates verbunden sind. Die sinnwerkstatt berücksichtigt bei ihrer Entscheidung insbesondere Wichtigkeit und Dringlichkeit für die Stabilität und Sicherheit der Infrastruktur des Kunden. Die sinnwerkstatt ist im Zweifel berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Installation auszuführen.
- (5) Die sinnwerkstatt übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg einer Update- oder Upgrade-Installation. Insbesondere kann die sinnwerkstatt keine Vorhersage darüber treffen, ob eine solche Installation fehlerfrei durchführbar ist und ob sie für den Kunden im Ergebnis eine Verbesserung bedeutet. Je nach Qualität der vom jeweiligen Hersteller bereitgestellten Software können auch Funktionen entfallen, sich für den Kunden nachteilig verändern oder fehleranfällig werden. Will der Kunde ein solches Risiko ausschließen, muss er davon absehen, die sinnwerkstatt mit den beschriebenen Wartungsleistungen zu beauftragen.
- (6) Der Umfang der von der sinnwerkstatt übernommenen Wartungsleistungen richtet sich nach dem Stand der Software bei Beauftragung der Wartungsleistungen. Nachträgliche Änderungen an der Software durch den Kunden, insbesondere vom Kunden hinzugefügte Plugins oder sonstigen Funktionen oder vom Kunden vorgenommene Änderungen oder Aktualisierungen, z.B. durch Updates oder Upgrades, ändern nicht die Leistungspflicht der sinnwerkstatt gegenüber der ursprünglichen Beauftragung.
- (7) Etwaig erforderlich werdende Lizenzverträge für Software, Updates und Upgrades wird der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen; entsprechendes gilt für Kauf, Miete oder Leasing von Hardware.
Ergänzende Regelungen: Domain-Registrierungen und Hosting-Leistungen
§ 19 – Domain-Registrierungen
- (1) Die folgenden Regelungen gelten für Domain-Registrierungen, sofern diese vom Kunden beauftragt werden.
- (2) Beauftragt der Kunde die sinnwerkstatt, für ihn eine Internet-Adresse (Domain) zu registrieren, so führt die sinnwerkstatt die Registrierung nicht im eigenen Namen durch, sondern als Vertreterin des Kunden.
- (3) Die Leistung der sinnwerkstatt besteht darin, die Zuteilung der gewünschten Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle (z.B. Denic e.G.) zu beantragen und dem Kunden bei erfolgreichem Antrag die erforderlichen Zugangsdaten zur Verwendung der Domain mitzuteilen. Der Erfolg der Registrierung ist unter anderem davon abhängig, ob die Domain nicht bereits durch einen Dritten registriert ist; hierauf hat die sinnwerkstatt keinen Einfluss.
- (4) Wurde die Domain dem Kunden zugeteilt, sorgt die sinnwerkstatt dafür, dass die Domain bei der Registrierungsstelle während der zwischen dem Kunden und der sinnwerkstatt geltenden Vertragslaufzeit für den Kunden registriert bleibt. Die sinnwerkstatt übernimmt die von der Registrierungsstelle erhobenen Entgelte auf eigene Rechnung; gegenüber dem Kunden gelten ausschließlich die Entgelte der sinnwerkstatt. Konnte die Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, fallen für den Kunden keine Entgelte an.
- (5) Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass mit der gewünschten Domain keine marken-, namens-, wettbewerbs- oder sonstigen rechtlichen Konflikte verbunden sind. Die sinnwerkstatt schuldet diesbezüglich keinerlei Prüfung.
- (6) Ergänzend gelten die Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
- (7) Das Entgelt für registrierte Domains wird einmal jährlich im Voraus für das laufende Vertragsjahr in Rechnung gestellt.
§ 20 – Domain-Laufzeit und Kündigung
- (1) Für Domainregistrierungen gilt eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten; für die Top-Level-Domain .eu gilt abweichend eine anfängliche Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit der Registrierung durch die Registrierungsstelle; die sinnwerkstatt wird den Kunden unverzüglich über die erfolgreiche Registrierung und den Laufzeitbeginn unterrichten.
- (2) Die Laufzeit verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Laufzeitende in Schriftform (Brief oder Telefax) kündigt.
- (3) Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit diejenigen Dokumente enthalten, die die zuständige Registrierungsstelle erfordert; dies ist in der Regel ein schriftlicher Close-Antrag, der von einer vertretungsberechtigten Person (Domaininhaber oder administrativer Ansprechpartner [Admin-C]) unterzeichnet ist. Fehlen erforderliche Dokumente, so gilt die Kündigung als nicht erklärt.
- (4) Vom Kunden gekündigte Domains gibt die sinnwerkstatt zum Ende ihrer Laufzeit an die Registrierungsstelle zurück. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig einen KK-Antrag (Domaintransferierungs-Antrag) zu stellen, wenn er die gekündigte Domain über einen Dritten weiter nutzen will.
§ 21 – Webhosting
- (1) Soweit die sinnwerkstatt Leistungen zur Speicherung und Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet (Webhosting) erbringt, stellt die sinnwerkstatt hierzu dem Kunden Ressourcen auf einem Webserver zur Verfügung. die sinnwerkstatt kann dabei auf Dritte als Vorlieferanten zurückgreifen, insbesondere auf Rechenzentrums-Betreiber. Der Serverstandort ist in einem Mitgliedstaat der EU.
- (2) Die Leistungen der sinnwerkstatt bei der Übermittlung von Daten im Rahmen des Webhostings beschränken sich auf die Kommunikation zwischen dem Webserver und dem nächstgelegenen Verbindungspunkt mit dem Internet. Die sinnwerkstatt hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der außerhalb seines eigenen Netzes liegenden Datenwege des Internets. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Daten vom Verbindungspunkt zu Dritten ist daher nicht geschuldet.
- (3) Wartungsarbeiten wird die sinnwerkstatt dem Kunden mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginn per E-Mail ankündigen.
- (4) Ein Vertrag über Webhosting-Leistungen hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Auftragnehmer kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen kündigen.
§ 22 – Obliegenheiten des Kunden bei der Nutzung von Hosting- und Domain-Leistungen
- (1) Der Kunde sichert zu, auf dem ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatz – sei es auf einem Server der sinnwerkstatt oder des Kunden oder in E-Mail-Accounts – keine rechtswidrigen Inhalte abzulegen.
- (2) Dem Kunden obliegt es weiter, den Speicherplatz und die sonstigen Systemressourcen und die Infrastruktur nicht zu vertragsfremden Zwecken zu missbrauchen. Als Missbrauch gilt zwischen den Parteien insbesondere
(a) der Versand von E-Mail-Werbung („Spam“), soweit der jeweilige Empfänger sich nicht zuvor mit dem Empfang ausdrücklich einverstanden erklärt hat,
(b) der Versand von E-Mails mit gefälschten oder unterdrückten Absenderangaben,
(c) die Speicherung oder der Versand von Einwahlprogrammen („Dialern“), soweit diese nicht behördlich zugelassen sind,
(d) die Speicherung oder der Versand von Viren oder ähnlicher Schadsoftware („Malware“) sowie von Programmen, deren Verbreitung nach § 95a Abs. 3 UrhG untersagt ist (Software zur Umgehung eines Kopierschutzes),
(e) die Nutzung zum Zwecke der Computersabotage oder des unbefugten Zugriffs auf andere Internet-Hosts (§§ 303a, 303b StGB), sowie vergleichbare Handlungen oder Vorbereitungen dazu, die geeignet sind, für eine rechtswidrige Handlung genutzt zu werden,
(f) die Speicherung oder der Versand von Bild-, Video-, Audio-, Text- oder anderen Dateien unter Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte,
(g) die Speicherung oder der Versand pornographischer oder jugendgefährdender Werke,
(h) die Speicherung oder der Versand von Inhalten zum Zwecke nationalistischer („rechter“) Politik, die dem Gedanken von Toleranz und Völkerverständigung widersprechen. - (3) Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn der Kunde vertragsgegenständliche IP-Adressen, Domains oder Mail-Accounts als Antwort- oder Zieladressen zur Verfügung stellt für unzulässige Werbung, die über Dritte versandt wurde.
- (4) Dem Kunden obliegt es, die auf seinem Speicherplatz abgelegten Daten in angemessenem Rhythmus – wenigstens wöchentlich – verdachtsunabhängig darauf zu prüfen, dass keine nach den Absätzen 1 bis 3 unzulässigen Inhalte vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde Blogs, Foren, Mailinglisten, Newsgroups oder sonstige Inhalte verwendet, die von Dritten beeinflussbar sind. Stellt der Kunde Inhalte fest, die vertraglich oder gesetzlich unzulässig sind, wird der Kunde die Inhalte unverzüglich löschen und die Überwachung seiner Inhalte intensivieren.
- (5) Die von der sinnwerkstatt zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, wird der Kunde vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Veränderbare Passwörter sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen – wenigstens halbjährlich – zu ändern, wobei nur sichere Passwörter verwendet werden dürfen, die aus einer nicht einfach zu erratenden, mindestens sechsstelligen Kombination von Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen bestehen müssen.
- (6) Dem Kunden obliegt es, alle auf seinem Speicherplatz abgelegten Daten einschließlich etwaiger Mail-Accounts und Datenbankinhalte regelmäßig – wenigstens wöchentlich – auf einem vom Server unabhängigen Medium zu sichern (Backup). Beauftragt der Kunde die sinnwerkstatt damit, individuelle administrative Eingriffe in seinen Server vorzunehmen, obliegt dem Kunden eine gesonderte Datensicherung unmittelbar vor dem Eingriff.
§ 23 – Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt die sinnwerkstatt von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der sinnwerkstatt erheben aufgrund von Inhalten auf dem Server des Kunden oder solchen Inhalten, die von dem Server des Kunden aus oder über einen seiner E-Mail-Accounts verbreitet wurden, insbesondere wegen behaupteter Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Entsprechendes gilt für Ansprüche Dritter wegen eines für den Kunden registrierten Domainnamens. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Aufwendungen der sinnwerkstatt für eine zweckmäßige Sachverhaltsermittlung und Rechtsverteidigung.
Berlin, den 26.04.2024